Balkonkraftwerk anmelden:

In wenigen Minuten (einfach und schnell)

Du willst dein Balkonkraftwerk anmelden?

Balkonkraftwerk anmelden TitelbildDu fragst dich…

  • wo du ein Balkonkraftwerk anmelden musst,
  • wie die bei der Anmeldung vorgehen musst und
  • was du dabei beachten musst?

Dann ist dieser kurze Artikel genau der Richtige für dich…

Hier erfährst du einen einfachen und schnellen Weg wie du dein Balkonkraftwerk in wenigen Minuten gesetzeskonform anmeldest.

Klingt gut?

Dann lass es uns hinter uns bringen.

Die Gesetzgebung

In Deutschland müssen grundlegend alle steckerfertigen PV-Anlagen angemeldet werden.

Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Jedoch gilt für Balkonkraftwerke mit einer maximalen Wechselrichterleistung SAmax ≤ 600 VA pro Erzeugungsanlage das vereinfachte Anmeldeverfahren.

Das bedeutet…

  • du kannst die Anmeldung selbständig durchführen
  • das Balkonkraftwerk muss vor der Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden
  • das Balkonkraftwerk muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden

Wie du bei der Anmeldung am Besten vorgehst und was es zu beachten gilt, erfährst du in zwei einfachen Schritten.

Schritt 1: Anmeldung beim Netzbetreiber

Bevor du dein Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen kannst, musst du es zu erst bei deinem zuständigen Verteilnetzbetreiber (umgangssprachlich Netzbetreiber) anmelden.

Gesetzlich schreibt dies §19 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung – NAV vor.

Das Anmeldeverfahren kann von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich sein.

Aktuell gibt es keine bundesweite einheitliche Regelung, und die Anmeldung erfolgt gemäß den Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers.

Es ist wichtig zu wissen, dass dein Stromnetzbetreiber nicht zwangsläufig dein Stromanbieter ist.

In Deutschland gibt es über 800 verschiedene Verteilnetzbetreiber.

Über das Online-Portal des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) bekommst du ganz einfach deinen verantwortlichen Netzbetreiber heraus.

Gib einfach deine Postleitzahl ein und über die digitale Visitenkarte erhältst du alle relevanten Informationen zu deinem zuständigen Verteilnetzbetreiber.

Nun musst du dein Balkonkraftwerk nach den Vorgaben des Netzbetreibers bei ihm anmelden.

Diese ist in der Regel kostenlos und ab den 1. Januar 2024 muss jeder Netzbetreiber eine Online-Anmeldung zur Verfügung stellen.

Sollte dein Netzbetreiber noch keine entsprechende Anmeldung bereit stellen, kannst für die Anmeldung auch den Musterbrief der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie nutzen.

Für die Anmeldung benötigst du in der Regel folgende Unterlagen:

  • Anmeldeformular oder Musterbrief
  • Prüfungsbestätigung der Elektroinstallation durch einen Elektrofachbetrieb
  • Unbedenktlichkeitsbescheinigung des Wechselrichters
  • Konformitätserklärung des Wechselrichters nach VDE-AR-N-4105 (NA-Schutz)

Schritt 2: Registrierung im Markstammdatenregister

Nach dem du dein Balkonkraftwerk beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet hast, muss du es nun innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registrieren.

Dies kannst du ganz einfach über den Online Service der Bundesnetzagentur erledigen.

Hier musst du dann 3 Registierungsschritte durchlaufen.

Step 1: MaStR-Zugang anlegen

Step 2: Registerung als Marktakteur „Anlagenbetreiber“

Step 3: Stromerzeugungsanlage registrieren

Die Registrierung nimmt normalerweise nicht mehr als 30 Minuten in Anspruch.

Achte darauf, während der Registrierung die Frage, ob du Zahlungen vom Netzbetreiber für den erzeugen Strom erhalten möchtest, mit “Nein” zu beantworten.

Voilà!

Nach dem du beide Anmeldungen durchgeführt hast, ist dein Balkonkraftwerk nun rechtssicher angemeldet.

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